1. Geltungsbereich
1. Unsere AGB gelten für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen der Sofiane Ben Abdallah (SHF-Engineering ) nach Maßgabe der zwischen Sofiane Ben Abdallah (SHF-Engineering )und dem Kundenabgeschlossenen Verträge, soweit nicht ausdrücklich etwas anders vereinbart ist.
2. Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Vertragsbedingungen des Kunden erkennt die Sofiane Ben Abdallah (SHF-Engineering ) nicht an, es sei denn, Sofiane Ben Abdallah (SHF-Engineering ) stimmt derenGeltung schriftlich ausdrücklich zu. Die AGB gelten auch dann, wenn Sofiane Ben Abdallah (SHF-Engineering ) in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden Lieferungen vornimmtund/oder Leistungen erbringt.
2. Auftragsbestätigung, Vertragsschluss
Der Vertrag zwischen Sofiane Ben Abdallah (SHF-Engineering )und dem Kunden kommt dadurch zustande, dass der verbindliche Auftrag, den der Kunde Sofiane Ben Abdallah (SHF-Engineering ) auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes von Sofiane Ben Abdallah (SHF-Engineering ) erteilt, durchSofiane Ben Abdallah (SHF-Engineering )zumindest in Textform bestätigt wird. Einer Bestätigung steht es gleich, wenn der Auftrag des Kunden durch Lieferung ausgeführt wird bzw. bei vereinbarter Abholung durch den Kunden dieBereitstellung der Ware am Abholort erfolgt.
3. Leistung von Sofiane Ben Abdallah (SHF-Engineering )
1. Die vertragsgegenständlichen Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen von Sofiane Ben Abdallah (SHF-Engineering )bestätigten Auftrag. Diese beinhalten üblicherweise die gemeinsame Planung der PV-Anlage, die Lieferungder zur Herstellung notwendigen Waren, sowie die DC- und AC-Montage insoweit, dass die PV-Anlage gegenüber dem Energieversorger angemeldet werden kann.
2. Die Anmeldung gegenüber dem Energieversorger ist nicht von der von Sofiane Ben Abdallah (SHF-Engineering )geschuldeten Leistung umfasst.
3. Sofiane Ben Abdallah (SHF-Engineering )ist berechtigt, Leistungen (z.B. Gerüstbau, Elektroarbeiten) von Subunternehmern erbringen zu lassen.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Der Kunde ist zur Zahlung der vereinbarten Vergütung nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten Fälligkeitstermine verpflichtet. Die in Rechnung gestellte Vergütung ist sofort fällig und ohne
Skontoabzug zu zahlen.
5. Anlieferung, Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Die Anlieferung erfolgt – sofern nicht anders vereinbart – durch ein Transportunternehmen zu dem mit dem Kunden vorab vereinbarten Liefertermin. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem
Kunden zumutbar sind.
2. Der Kunde ist verpflichtet, das Grundstück inklusive die für die Montage vorgesehenen Flächen aufnahmebereit zur Verfügung zu stellen. Dies beinhaltet insbesondere die Vorhaltung einer
ausreichend gesicherten und zur Lagerung der angelieferten Waren geeigneten Lagerfläche. Ebenso ist vom Kunden sicherzustellen, dass die für die Montage vorgesehene Dachfläche den
statischen Anforderungen der PV-Anlage genügt. Zudem muss diese frei zugänglich sein und vom Kunden gegebenenfalls angebrachte Installationen, wie z.B. SAT-Schüsseln, zuvor beseitigtwerden.
3. Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass der Kunde seinen Bereitstellungspflichten gemäß § 5 Abs. 2 AGB nicht in ausreichendem Maße nachkommt, sind vom Kunden zu tragen.
6. Schäden
Dachziegel müssen bei der Montage in vielen Fällen bearbeitet werden. Der Kunde wird Sofiane Ben Abdallah (SHF-Engineering )für den Fall, dass für die Montage des Photovoltaiksystems relevante Dachziegel ausgetauscht werdenmüssen oder Dachziegel bei der Montage beschädigt werden, kostenfreie Ersatzziegel zur Verfügung stellen. Kann der Kunde keine Ersatzziegel oder PV-Montageziegel zur Verfügung stellen, so trägt erden mit der Ersatzbeschaffung entstehenden Aufwand (Material und Zeit) selbst.
7. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum von Sofiane Ben Abdallah (SHF-Engineering ).
2. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, gilt darüber hinaus Folgendes:
a) Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung im Eigentum von Sofiane Ben Abdallah (SHF-Engineering ).
b) Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Sicherheitsübereignung oder Verpfändung der Vorbehaltsware nicht zulässig.
8. Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe der Ware auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
9. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
1. Gegen den Vergütungsanspruch von Sofiane Ben Abdallah (SHF-Engineering ) kann der Kunde nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen.
2. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
10. Haftung von Sofiane Ben Abdallah (SHF-Engineering )
1. Die Haftung von Sofiane Ben Abdallah (SHF-Engineering )für vertragliche Pflichtverletzungen oder für deliktisches Handeln ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche beiVerletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, wenn die Pflichten fahrlässig verletzt wurden. Wesentliche Vertragspflichtensind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
2. Der Haftungsausschluss nach Abs. 1 gilt auch für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von Sofiane Ben Abdallah (SHF-Engineering )sowie für die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter und Vertreter von Sofiane Ben Abdallah (SHF-Engineering ).
3. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt,sofern es sich nicht um Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt.
11. Datenschutz und Datenerhebung
1. Sofiane Ben Abdallah (SHF-Engineering ) erhebt personenbezogene Daten (Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person) nur in dem vom Kunden zurVerfügung gestellten Umfang. Die Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt zur Erfüllung und Abwicklung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Die
Erhebung erfolgt auf den nachfolgend genannten Rechtsgrundlagen:
a) Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. a Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Eine Einwilligung ist jede freiwillige für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich
abgegebenen Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der
Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.
b) Erforderlichkeit zur Vertragserfüllung oder Durchführung vorbereitender Maßnahmen gemäß Artikel 6 Absatz lit. b DSGVO, d. h. die Daten sind erforderlich, damit Sofiane Ben Abdallah (SHF-Engineering )die
vertraglichen Pflichten dem Kunden gegenüber erfüllen kann oder Sofiane Ben Abdallah (SHF-Engineering )benötigt die Daten, um einen Vertragsschluss mit dem Kunden vorzubereiten.
c) Verarbeitung zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. c DSGVO, d.h. dass z. B. aufgrund eines Gesetzes oder sonstiger Vorschriften eine Verarbeitung der Daten
vorgeschrieben ist.
d) Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. f DSGVO, d.h., dass die Verarbeitung erforderlich ist, um berechtigte Interessen unsererseits oder Dritter zu
wahren, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.
5. Dem Kunden stehen die nachfolgenden Rechte hinsichtlich der Datenverarbeitung durch Sofiane Ben Abdallah (SHF-Engineering )im Umfang gemäß dem jeweils aufgeführten Artikel der Datenschutzgrundverordnung zu:
a) Auskunftsrecht gem. Art. 15 DSGVO
b) Recht auf Berichtigung gem. Art. 16 DSGVO
c) Löschungsrecht (“Recht auf Vergessenwerden”) gem. Art. 17 DSGVO
d) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO
e) Recht auf Datenübertragbarkeit gem. Art. 20 DSGVO
f) das Widerspruchsrecht gem. Art. 21 DSGVO
Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht dem Kunden das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaatdes Aufenthaltsorts, des Arbeitsplatzes oder des Ortes des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn der Kunde der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der des Kunden betreffenden personenbezogenen Datengegen die DSGVO verstößt.
6. Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus dann erfolgen, wenn dies
durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Eine
Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren
Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht.
7. Sofiane Ben Abdallah (SHF-Engineering )erhebt die folgenden Daten:
a) Anrede, Vorname, Nachname
b) eine gültige E-Mailadresse
c) Anschrift
d) Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk), Faxnummer und weitere Kontaktdaten
e) Informationen, die für die Durchführung des Vertrags notwendig sind
8. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten, die im Zuge einer Vertragsdurchführung von Sofiane Ben Abdallah (SHF-Engineering )erhoben werden, ist Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO u.a. mit den steuerrechtlichen
Aufbewahrungsvorschriften.
9. Zweck der Datenspeicherung ist die Erfüllung des Vertrages, den der Kunde mit Sofiane Ben Abdallah (SHF-Engineering )abschließt, insbesondere um ihn hierfür als Kunden Tec-Energys zu identifizieren und sachgerecht beraten zukönnen.
10. Die Daten werden so lange gespeichert, wie dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Soweit es sich hierbei um nach dem Handels- und Steuerrecht aufbewahrungspflichtige Handelsbriefehandelt, werden diese darüber hinaus gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert.
11. Sofiane Ben Abdallah (SHF-Engineering )gibt personenbezogenen Daten nicht an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind lediglich Subunternehmer, von denen Sofiane Ben Abdallah (SHF-Engineering )vertraglich vereinbarte Leistungen erbringen lässt. DieWeitergabe erfolgt unter strikter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben.
12. Ein Widerspruchsrecht gegen die Datenverarbeitung im Rahmen der Auftragserteilung besteht nicht, da die Datenverarbeitung zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Ein Widerspruch bzw. Widerruf
führt daher automatisch zur Beendigung des Vertragsverhältnisses.
12. Schlichtungsverfahren
Sofiane Ben Abdallah (SHF-Engineering )ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor der zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle oder einer etwaigen anderenVerbraucherschlichtungsstelle im Sinnedes Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.
13. Rechtswahl und Gerichtsstand
1. Verträge zwischen Sofiane Ben Abdallah (SHF-Engineering )und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Handelt es sich bei den Kunden nicht um Verbraucher, ist Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag 30916Isernhagen.